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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schornsteinscheune
      § 1 Geltungsbereich

      1. Die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich.
      2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
      3. Verbraucher im Sinne der Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass ihnen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der folgenden Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


      § 2 Zustandekommen des Vertrags und Leistungsanpassung

      1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger Qualität und Preis bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
      2. Die schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleibt der Kunde 4 Wochen an die Bestellung gebunden.

      § 3 Preise

      1. Unsere allgemeinen Preisangaben (z.B. Prospekt, Internet.) sind freibleibend. Unsere Preisangaben enthalten keine Mehrwertsteuer und schließen Liefer und Versandkosten ( z.B. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw.) nicht ein.
      2. Bei einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Wochen sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten (nicht unwesentlich) erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen seit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
      3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


      § 4 Zahlungsverzug des Kunden

      1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung/Anlieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzugs innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit Auslieferung kommt der Kunde in Zahlungsverzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.
      Spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung oder der Ware Zahlung erfolgt.
      2. Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gern. § 247 BGB maßgebenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der pauschale Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
      3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß § 6 geltend zu machen.


      § 5 Lieferzeit und Lieferhindernisse

      1. Unsere Angaben zum Liefertermin stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
      2. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
      3. Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 2 von länger als 3 Monaten sind beide Seiten, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen ist nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
      4. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
      5. Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
      6. Ist keine Lieferzeit vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage des Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

      § 6 Eigentumsvorbehalt

      1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung alter Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
      2. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
      3. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
      4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die verarbeitete neue Sache hat der Kunde auf unser Eigentum unverzüglich hinzuweisen.
      5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
      6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
      a) Bei Unternehmern sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt.
      b) An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein Überschuss wird an den Kunden ausgekehrt.

      § 7 Gefahrübergang

      1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
      2. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben.

      § 8 Gewährleistung

      1. Bei Kunden, die Unternehmer sind, sind die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
      2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.
      3. Bei Waren von einem Wert unter € 100,00 kann der Kunde nur Nachlieferung verlangen.
      4. Bei Kunden, die Unternehmer sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von 20 Tagen eingeräumt. Wir sind zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
      5. Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Bestellung geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der Bestellung bis zu 10 % anzuerkennen.
      6. Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150% übersteigen. Das Gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 200% übersteigen.
      7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
      8. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
      9. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
      10. Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gemäß § 437 BGB nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
      11. Nimmt uns der Kunde ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

      § 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

      1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser uns unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden.
      2. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den in Ziffer 1 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.
      3. Die gerügte Ware ist in Original oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßen Verpackung frachtfrei an uns zurück zu senden.

      § 10 Leihgaben / Ausstellungsstücke

      Waren und Materialien, die dem Kunden als Leihgabe oder Ausstellungsstücke benötigt werden, werden von uns ungebraucht, neu und original verpackt zur Verfügung gestellt. In dem Zustand, in dem die Waren und Materialien geliefert werden, sind sie an uns wieder zurückzugeben. Schäden an den Leihgaben und oder Ausstellungsstücken sind uns unverzüglich zu melden und vom Kunden zu erstatten. .

      § 11 Garantien

      1. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. 2. Soweit der Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

      § 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen

      1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. 2. Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung ausgenommen der Fall des Vorsatzes auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Sei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
      3. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach Ziff. 1, 2 ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
      4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

      § 13 Verjährung

      1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
      2. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

      § 14 Schlussbestimmungen

      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
      2. Soweit der Kunde Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Firmensitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
      3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.